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Die SV

Die Schülervertretung ( SV ) vertritt im Namen der Schule die Rechte der Schüler, nimmt deren Interessen wahr und wirkt bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit.


Wer ist die SV?

Der Klassensprecher vertritt die Klasseninteressen und führt die Entscheidungen der Klasse aus. Er nimmt an den regelmäßig stattfindenden SV – Sitzungen teil und informiert die Klasse über wichtige Angelegenheiten der SV.
Die Schülersprecher  (Schuljahr 2010/2011: Marc Schröter (10b), Stellvertreterin: Berna Incircus (10c) ) werden von der SV gewählt,
auch die Schülervertreter für die Schulkonferenz (Schuljahr 2010/2011: Marc Schröter (10b),Berna Incircus (10c) und Christian Klausch (10a) ) werden aus dem Kreis der Klassensprecher nominiert.
Der SV Lehrer (Schuljahr 2010/2011: Frau Reimann) unterstützt die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben.


Aufgaben der SV

Die SV vertritt die Interessen der gesamten Schülerschaft der Otto Burrmeister Realschule ( z.B. bei Fragen der Gestaltung des Schulhofes oder der Organisation der Aufsichten). Es werden Probleme des schulischen Lebens (z.B. Verschmutzung der Toiletten oder mutwillige Zerstörung von Schuleigentum bzw. Möglichkeiten zu einem geregelten Umgang miteinander ) besprochen, um Lösungen zu finden. Die Förderung von z.B. sozialen Interessen der Schüler ist ein Schwerpunkt der SV - Arbeit.


Veranstaltungen der SV

  1. Anschaffung von Spiel- und Sportmöglichkeiten auf dem Schulhof
  2. Mitgestaltung der Schulfeste und der Projektwochen
  3. Stiftung von Preisen für die Sportfeste
  4. Bewirtschaftung des Brötchenverkaufs und Verkauf von Umwelt-Schulartikeln
  5. Die SV organisiert jährlich einen OBR-Frühjahrsputz
  6. Sie führt Disco- und Spielnachmittage für die Schüler durch
  7. Sie unterstützt finanziell die Arbeit der OBR-Sporthelfer
  8. Die SV unterstützt finanziell die Ausstattung der Schülerbücherei.

Weitere Informationen findet Ihr / finden Sie auf der Seite des Schulministeriums NRW! Nach § 74 Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Schülervertretung im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, polischen und sozialen Interessen der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Die inhaltliche Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte der Schülervertretung ist im Erlass über die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmitwirkungsgesetz (SV - Erlass) geregelt.